Stellungnahme der Regionalgruppe München zur Streichung des Bayrischen Klimaberichtes

Bayern will den Klimabericht abschaffen – ein fatales Signal des Bayerischen Gesetzgebers

Bayerns ehrgeiziges Klimaschutzgesetz vermittelte den Bürger:innen den Eindruck, ihr Wunsch nach mehr Klimaschutz werde ernst genommen. Der Gesetzgeber verpflichtete die Regierung, jährlich über die erzielten Minderungen von Emissionen und die Umsetzung geplanter Maßnahmen zu berichten. Nun soll diese Berichtspflicht ersatzlos gestrichen werden – obwohl die in der offiziellen Begründung angeführten alternativen adäquaten Informationsangebote so nicht existieren. Tatsächlich sind die Emissionsminderungen in Bayern enttäuschend gering, und die Kluft zwischen selbst gesetzten Zielen und realen Ergebnissen wächst rasant. Das fatale Signal: Der Bayerische Gesetzgeber ändert Gesetze, wenn die Regierung sie nicht einhält. So verlieren Bürger:innen das Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Klimapolitik – für die S4F Regionalgruppe München Anlass zu einer Stellungnahme.

„Ein transparenter Klimabericht ist kein Luxus, sondern das Fundament für wirksame und überprüfbare Klimapolitik.” – Herbert Stepp, Physiker, S4F Regionalgruppe München

München, 31.7.2025: Gesetze gelten nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern binden auch Regierung und Verwaltung. Gesetze signalisieren: Uns als Regierung ist es Ernst, und ihr könnt euch auf uns verlassen. Wenn Gesetze eher zur Selbstdarstellung erlassen und geändert werden, sobald die Ergebnisse verfehlter Politik sichtbar werden, geraten sie zur Farce. Das Bayerische Klimaschutzgesetz wirkte bereits bei seiner Einführung wie eine Selbstdarstellung. Bayern wollte Klimaneutralität bereits 2040 erreichen, also früher als der Bund (2045) und die EU (2050). Staatskanzlei und Ministerien sollten ihre Emissionen schon ab 2023 durch den Kauf von CO2-Zertifikaten ausgleichen, ein umfangreiches Klimaschutzprogramm die Zielerreichung ermöglichen. Konkrete Verpflichtungen waren zwar im Gesetz kaum zu finden, und die Finanzierung der 145 Maßnahmen des Programms stand unter dem Vorbehalt ausreichender Mittel im Staatshaushalt. Trotzdem vermittelte das Gesetz den Bürger:innen, dass die Regierung es mit dem Klimaschutz ernst meint, denn sie verpflichtete sich, in einem „Klimabericht“ jährlich über den Fortschritt zu berichten: Emissionsminderung, Ausgleichsmaßnahmen und die Umsetzung des Klimaschutzprogramms sollten, so das Gesetz, in einem Bericht an den Landtag dargestellt werden. Es erschienen die Klimaberichte 2022 und 2023 – mit reichlich Grafiken über die Emissionsminderungen pro Kopf. Damit schien Bayern im Klimaschutz dem Bund überlegen. Die Berichte zeigten auch, wie viele Tonnen selbst verursachte CO2-Emissionen die Regierung durch den Kauf von Zertifikaten ausgleichen musste, und wo die Zertifikate gekauft wurden. Der Fortschritt bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen wurde mit einem Ampel- Rating dargestellt, und die hierbei erzielten Emissionsminderungen sowie Leuchtturm-Projekte wurden beschrieben und bebildert. Aus wissenschaftlicher Perspektive liefern die Berichte zwar wenig nützliche Daten, dokumentierten aber, dass die Staatsregierung sich demKlimaschutzgesetz verpflichtet fühlte und Verantwortung übernahm. Die Verpflichtung zum Erstellen des Klimaschutzberichtes soll nun vollständig aus dem Gesetz gestrichen werden.  

Offizielle Begründung klingt überzeugend – aber hält objektiver Überprüfung nicht stand

So heißt es, der Bericht liefere keine besseren Daten zu den bayerischen Treibhausgas- Emissionen. Die Informationen des Landesamtes für Statistik seien „deutlich zeitnäher, aktueller und umfassender“ als im Klimabericht möglich. Nach dieser Logik könnten viele Institute und Gremien ihre Arbeit einstellen und die Bürger:innen zum Statistikamt schicken, um die Rohdaten selbst zu suchen und auszuwerten. Das ist unrealistisch. In der Gesetzesbegründung heißt es ferner, dass es „adäquate Informationsangebote“ des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz StMUV zu Kompensationen und dem Stand des Klimaschutzprogramms gäbe, die „Transparenz schaffen“ und zeitnaher vorliegen würden als ein jährlicher „statischer“ Klimabericht. Aktuell sucht man diese transparenten und zeitnahen Informationen des Ministeriums jedoch vergebens. Über konkrete Ausgleichsmaßnahmen berichtete das StMUV ausschließlich im Rahmen des nun entfallenden Klimaberichtes. Informationen zu 2024 sind selbst für verständige Leser:innen nicht zu finden. Bürger erhalten Informationen zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2022 nur im neuen Klimaschutzprogramm 2024, das nur noch 110 Maßnahmen umfasst. Um herauszufinden, welche Maßnahmen weggefallen sind, und warum, müsste man die beiden Programme vergleichen. Der Landtag und die Öffentlichkeit müssen künftig 110 Maßnahmen auf 85 Seiten durchgehen, um die „Wirkungsindikatoren“ und „Umsetzungsindikatoren“ der zuständigen Ministerien zu finden, während sie vergeblich nach Sachstandsberichten suchen. Ein in den bisherigen Klimaberichten vorhandenes Ampel-Rating der 110 Maßnahmen werden Landtag und Öffentlichkeit mittels dieser Angaben kaum erstellen können. Die offizielle Begründung für den Wegfall des Klimaberichts hält also einer objektiven Prüfung nicht stand, was auf einen anderen Grund hindeutet: Denn das Ziel der Klimaneutralität 2040 ist bei einem „Weiter so“ völlig unrealistisch, die Ausgleichszahlungen für CO2-Emissionen von Staatskanzlei und Ministerien bezahlen die Bürger:innen, und die Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzprogramms ist in wichtigen Feldern mangelhaft. Die Diskrepanz zwischen Fakten und im Gesetz verankerten Zielen wird immer deutlicher. Was könnte da näher liegen, als die Darstellung eigenen Versagens künftig zu vermeiden? Wenn die Staatsregierung sich nun mittels Streichung des Berichtes von der selbst auferlegten Rechenschaftspflicht befreien möchte, sendet das ein fatales Signal: Wenn Realität und Gesetz nicht übereinstimmen, ändern wir das Gesetz. Statt die „Statik“ und den Inhalt des Klimaberichtes als Argument für seine ersatzlose Streichung zu benutzen, könnte der Bericht zu einem echten Werkzeug zur Kontrolle der Klimaschutzerfolge umgestaltet werden. Doch das scheint die Landesregierung nicht zu wollen. Die Befürchtungen, dass Bürokratieabbau zur Verschleierung gescheiterter Politik genutzt wird, haben sich leider bereits bewahrheitet.

Kontakt bei Fachfragen: Dr. Manuela Troschke manuela.troschke@scientists4future.org

Presseanfragen: Regionalgruppe München der Scientists for Future koord@s4f-muenchen.de